Degressive AfA – 5 Prozent, 6 Jahre
Degressive Abschreibung für neu errichtete Wohngebäude: 5 Prozent über 6 Jahre
Meldung vom 22. März 2024
Die Bundesregierung schlägt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vor, rückwirkend ab dem 1. Oktober eine degressive Abschreibung (AfA) für neu errichtete Wohngebäude einzuführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bau- und Immobilienbranche zu stabilisieren und den Wohnungsbau in Deutschland zu fördern. Durch eine schnellere Refinanzierung von Investitionen sollen Anreize geschaffen werden, um die Bauwirtschaft zu stabilisieren. Die degressive AfA ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent. Der Bundesrat hat einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz in seiner Sitzung am 22. März 2024 zugestimmt. Dieser Kompromiss sieht eine degressive AfA von fünf Prozent für Projekte mit Baubeginn innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren vor.
*Bundesministerin Klara Geywitz äußert sich dazu:* „Die Einführung der degressiven AfA für den Wohnungsbau ist von großer Bedeutung! Die Möglichkeit, jährlich fünf Prozent der Investitionskosten abzuschreiben, wird den Wohnungsbau in Deutschland ankurbeln und den Bau von mehr Wohnungen fördern. Unsere Regelung kennt keine Baukostenobergrenzen. Sie gilt ab einem Effizienzstandard 55 und rückwirkend für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.“
*Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Ausgangslage
Die Bauwirtschaft ist eine Schlüsselbranche in Deutschland, die in den letzten Jahren mit Herausforderungen zu kämpfen hatte. Faktoren wie steigende Zinsen, Preiserhöhungen, begrenztes Bauland und Engpässe bei Material und Personal haben dazu geführt, dass viele Bauvorhaben nicht realisiert werden konnten. Die geopolitische Situation, insbesondere der Krieg in der Ukraine, hat die wirtschaftlichen Bedingungen zusätzlich belastet. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um den Wohnungsbau anzukurbeln, darunter Förderprogramme für bezahlbaren und umweltfreundlichen Wohnraum sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Die degressive AfA im Kontext
Die Erhöhung der linearen AfA auf drei Prozent und eine Sonder-AfA für klimafreundlichen Neubau sind bereits wirksame steuerliche Anreize. Die degressive AfA ergänzt diese Maßnahmen, indem sie den tatsächlichen Wertverzehr von Wohngebäuden besser berücksichtigt. Die Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von Investitionen.
Beispielrechnung
Bei 400.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschreibungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert). Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).
Überblick zur degressiven AfA
– Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
– Die Abschreibung beträgt fünf Prozent und erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Jahren.
– Es gibt keine Baukostenobergrenzen, jedoch muss ein Effizienzstandard 55 eingehalten werden.
Quellen:
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Stadtentwicklung
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